Bibliotheksordnung
Vorwort
Die Stadtbibliothek Bad Kösen ist ein ehrenamtlich betriebenes Angebot des Heimatvereins Bad Kösen. Sie dient der Information, Bildung und sinnvollen Freizeitgestaltung aller Anwohner/innen und lädt zu Begegnung und Austausch ein.
Öffnungszeiten
Dienstags 9:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstags 17:00 bis 19:00 Uhr
Fällt die Öffnungszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, bleibt die Bibliothek an diesem Tag geschlossen.
Kosten
Die Ausleihe von Büchern ist für Neukund/innen die ersten drei Monate kostenfrei.
Für die Weiternutzung der Bibliothek kann die/der Leser/in zwischen zwei Modellen entscheiden:
- 8 € Jahresbeitrag (12 Monate)
- 0,50 € pro ausgeliehenes Medium
Für Mitglieder des Heimatvereines ist die Nutzung der Bibliothek kostenlos.
WEITERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Leihdauer
Die Standardleihdauer beträgt 4 Wochen beginnend mit dem Ausleihtag. Sie endet mit der Rückgabe am Rückgabetag, sofern dies ein Öffnungstag ist, andernfalls am darauffolgenden Öffnungstag.
Das Datum der Ausleihe wird auf der Buchkarte vermerkt, die in der Bibliothek verbleibt.
Eine kostenfreie Verlängerung um bis zu 4 Wochen ist möglich und muss, vor Ablauf der Leihfrist, zu den vorgegebenen Öffnungszeiten vor Ort beantragt werden.
Bei verspäteter Rückgabe ist eine Säumnisgebühr von 1 € pro angefangener Woche zu entrichten. Diese ist in bar gegen Quittung zu zahlen.
Leserkarte, Leserausweis, Buchkarte
Die/Der Leser/in füllt bei Neuanmeldung eine Karteikarte mit den persönlichen Daten aus:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer
Die Bibliothek notiert auf der Leserkarte das Anmeldedatum und teilt der/dem Nutzer/in eine Lesernummer zu. Ausgeliehene Medien werden durch die Mitarbeitenden der Leserkarte zugeordnet.
Mit der Anmeldung erkennt die/der Nutzerin die Bibliotheksordnung an.
Ab Beginn des 4. Nutzungsmonates nach Anmeldung wird die/der Leser/in dazu aufgefordert, auf der Leserkarte das gewünschte Bezahlmodell anzukreuzen.
Inkrafttreten der Bibliotheksordnung:
Die Bibliotheksordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft. Zusätzlich gilt die Hausordnung des Rathauses.
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